Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Polyvinylpyrrolidon-Iod in Biozidprodukten der Produktarten 1 und 3
Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2025/951 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Polyvinylpyrrolidon-Iod zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 1 und 3 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Polyvinylpyrrolidon-Iod wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 94/2014 als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 1 und 3 genehmigt.
- Die Genehmigung von Polyvinylpyrrolidon-Iod zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 1 und 3 läuft am 31.08.2025 aus. Es wurde ein Antrag auf Verlängerung der Genehmigung gestellt. Es ist zu erwarten, dass die Genehmigung von Polyvinylpyrrolidon-Iod zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 1 und 3 aus Gründen, die der Antragsteller nicht zu verantworten hat, ausläuft, bevor über die Verlängerung entschieden wurde.
- Das Ablaufdatum der Genehmigung wird auf den 29.02.2028 verschoben.
Der Beschluss tritt am 15.06.2025 in Kraft.
Durchführungsbeschluss (EU) 2025/951
26.05.2025