Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Bis-(N-cyclohexyldiazeniumdioxy)-Kupfer (Cu-HDO) in Biozidprodukten der Produktart 8
Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2025/998 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Bis-(N-cyclohexyldiazeniumdioxy)-Kupfer (Cu-HDO) zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 8 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Bis-(N-cyclohexyldiazeniumdioxy)-Kupfer (Cu-HDO) wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 89/2014 als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 genehmigt.
- Die Genehmigung von Bis-(N-cyclohexyldiazeniumdioxy)-Kupfer (Cu-HDO) zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 8 läuft am 31.08.2025 aus. Es wurde ein Antrag auf Verlängerung der Genehmigung gestellt. Es ist zu erwarten, dass die Genehmigung von Bis-(N-cyclohexyldiazeniumdioxy)-Kupfer (Cu-HDO) zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 8 aus Gründen, die der Antragsteller nicht zu verantworten hat, ausläuft, bevor über die Verlängerung entschieden wurde.
- Das Ablaufdatum der Genehmigung wird auf den 29.02.2028 verschoben.
Der Beschluss tritt am 12.06.2025 in Kraft.
Durchführungsbeschluss (EU) 2025/998
23.05.2025