Änderung der Richtlinie zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten

Im Amtsblatt der EU wurde die Richtlinie (EU) 2025/1802 zur Änderung der Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) im Hinblick auf eine Ausnahme für Blei hochschmelzenden Loten veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Ausnahme 7a des Anhangs III wird erneuert.
  • Um die unangemessene Inanspruchnahme der Ausnahme 7a des Anhangs III so gering wie möglich zu halten und eine anwendungsspezifische Bewertung zu ermöglichen, wird Ausnahme 7a des Anhangs III in sieben Untereinträge unterteilt.
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Die Bestimmungen müssen bis zum 30.07.2026 in nationales Recht umgesetzt werden.

Richtlinie (EU) 2025/1802 (Änderung des Anhang III der Richtlinie 2011/65/EU)


21.11.2025
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