Änderung der Richtlinie zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten

Im Amtsblatt der EU wurde die Richtlinie (EU) 2025/2363 zur Änderung der Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) im Hinblick auf eine Ausnahme für Blei in Bauteilen aus Glas oder Keramik veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Die Ausnahmen 7c Ziffer I und II in Anhang III werden erneuert.
  • Um in Zukunft eine gezieltere technische Bewertung zu ermöglichen, wird die derzeitige Ausnahme unter 7c Ziffer I in Anhang III in zwei Einträge unterteilt.
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Die Bestimmungen müssen bis zum 30.06.2026 in nationales Recht umgesetzt werden.

Richtlinie (EU) 2025/2363 (Änderung des Anhang III der Richtlinie 2011/65/EU)


21.11.2025
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