Änderung der Richtlinie zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
Im Amtsblatt der EU wurde die Richtlinie (EU) 2025/2364 zur Änderung der Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) im Hinblick auf eine Ausnahme für Blei als Legierungselement in Stahl, Aluminium und Kupfer veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Die Ausnahmen 6a, 6b und 6c in Anhang III werden erneuert.
Die Bestimmungen müssen bis zum 30.06.2026 in nationales Recht umgesetzt werden.
Richtlinie (EU) 2025/2364 (Änderung des Anhang III der Richtlinie 2011/65/EU)
21.11.2025