Änderung der CLP-Revision

Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2025/2439 zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/2865 [CLP-Revision] im Hinblick auf Geltungsbeginn und Übergangsbestimmungen veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Für folgende Bestimmungen der CLP-Revision wird das Datum des Geltungsbeginns auf den 01.01.2028 verschoben:
    • verbindliche Formatierungsanforderungen an Kennzeichnungsetiketten (Mindestschriftgröße, Schrift- und Hintergrundfarbe sowie Zeilen- und Buchstabenabstand),
    • Aktualisierung des Kennzeichnungsetiketts nach einer Änderung der Einstufung oder Kennzeichnung,
    • Informationsanforderungen für Werbung und Fernabsatzangebote sowie
    • Kennzeichnungsvorschriften für Tankstellen.
  • Die Übergangsbestimmungen zur freiwilligen Anwendung der Vorschriften der CLP-Revision werden entsprechend angepasst.
  • Hintergrund ist, dass für die o. g. Bestimmungen der CLP-Revision Vereinfachungen geplant sind (Omnibus VI). Der zusätzliche zeitliche Aufschub ermöglicht es, die geplanten Vereinfachungen zu beschließen.
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Die Verordnung tritt am 23.12.2025 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).

Verordnung (EU) 2025/2439 (Änderung der CLP-Revision)


03.12.2025
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