Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Permethrin in Biozidprodukten der Produktarten 8 und 18

Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/336 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Permethrin zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 8 und 18 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Permethrin wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 1090/2014 als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 8 und 18 genehmigt.
  • Die Genehmigung von Permethrin zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 8 und 18 läuft am 30.04.2026 aus. Es wurden Anträge auf Verlängerung der Genehmigung gestellt. Es ist zu erwarten, dass die Genehmigung von Permethrin zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 8 und 18 aus Gründen, die der Antragsteller nicht zu verantworten hat, ausläuft, bevor über die Verlängerung entschieden wurde.
  • Das Ablaufdatum der Genehmigung wird auf den 31.10.2028 verschoben.
  •  

Der Beschluss tritt am 09.03.2026 in Kraft.

Durchführungsbeschluss (EU) 2026/336


17.02.2026
Your browser is out-of-date!

Update your browser to view this website correctly. Update my browser now

×