Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Alpha-Cypermethrin in Biozidprodukten der Produktart 18

Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/337 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Alpha-Cypermethrin zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Alpha-Cypermethrin wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2015/405 als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 genehmigt.
  • Die Genehmigung von Alpha-Cypermethrin zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 läuft am 30.06.2026 aus. Es wurden Anträge auf Verlängerung der Genehmigung gestellt. Es ist zu erwarten, dass die Genehmigung von Alpha-Cypermethrin zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 aus Gründen, die der Antragsteller nicht zu verantworten hat, ausläuft, bevor über die Verlängerung entschieden wurde.
  • Das Ablaufdatum der Genehmigung wird auf den 31.12.2028 verschoben.
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Der Beschluss tritt am 09.03.2026 in Kraft.

Durchführungsbeschluss (EU) 2026/337


17.02.2026
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