Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung für 2-Propanol in Biozidprodukten der Produktarten 1, 2 und 4
Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/380 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung für 2-Propanol zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 1, 2 und 4 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- 2-Propanol wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2015/407 als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 1, 2 und 4 genehmigt.
- Die Genehmigung von 2-Propanol zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 1, 2 und 4 läuft am 30.06.2026 aus. Es wurden Anträge auf Verlängerung der Genehmigung gestellt. Es ist zu erwarten, dass die Genehmigung von 2-Propanol zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 1, 2 und 4 aus Gründen, die der Antragsteller nicht zu verantworten hat, ausläuft, bevor über die Verlängerung entschieden wurde.
- Das Ablaufdatum der Genehmigung wird auf den 31.12.2028 verschoben.
Der Beschluss tritt am 09.03.2026 in Kraft.
Durchführungsbeschluss (EU) 2026/380
23.02.2026