Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung für Bacillus sphaericus 2362 Serotyp H5a5b, Stamm ABTS1743, in Biozidprodukten der Produktart 18

Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/377 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung für Bacillus sphaericus 2362 Serotyp H5a5b, Stamm ABTS1743, zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

    • Bacillus sphaericus 2362 Serotyp H5a5b, Stamm ABTS1743 wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2015/417 als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 genehmigt.
    • Die Genehmigung für Bacillus sphaericus 2362 Serotyp H5a5b, Stamm ABTS1743 zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 läuft am 30.06.2026 aus. Es wurde ein Antrag auf Verlängerung der Genehmigung gestellt. Es ist zu erwarten, dass die Genehmigung für Bacillus sphaericus 2362 Serotyp H5a5b, Stamm ABTS1743 zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 aus Gründen, die der Antragsteller nicht zu verantworten hat, ausläuft, bevor über die Verlängerung entschieden wurde.
    • Das Ablaufdatum der Genehmigung wird auf den 31.12.2028 verschoben.

Der Beschluss tritt am 15.03.2026 in Kraft.

Durchführungsbeschluss (EU) 2026/377


23.02.2026
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