Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Alpha-Chloralose in Biozidprodukten der Produktart 14
Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/578 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Alpha-Chloralose zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 14 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Alpha-Chloralose wurde in Anhang I der Richtlinie 98/8/EG zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 14 aufgenommen und gilt als gemäß Verordnung (EU) Nr. 528/2012 [Biozid-Verordnung] genehmigt.
- Die Genehmigung von basischem Kupfercarbonat zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 8 läuft am 30.06.2026 aus. Es wurde ein Antrag auf Verlängerung der Genehmigung gestellt. Es ist zu erwarten, dass die Genehmigung von Alpha-Chloralose zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 14 aus Gründen, die der Antragsteller nicht zu verantworten hat, ausläuft, bevor über die Verlängerung entschieden wurde.
- Das Ablaufdatum der Genehmigung wird auf den 31.12.2027 verschoben.
Der Beschluss tritt am 07.04.2026 in Kraft.
Durchführungsbeschluss (EU) 2026/578
18.03.2026