Änderung von Anhang XVII REACH hinsichtlich 2,4-Dinitrotoluol in Erzeugnissen
Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2025/1090 zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 [REACH] hinsichtlich hinsichtlich 2,4-Dinitrotoluol in Erzeugnissen veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- 2,4-Dinitrotoluol (2,4-DNT) [CAS-Nr. 121-14-2] darf nach dem 10.05.2027 weder für gewerbliche Verwender (Arbeitnehmer oder Selbständige, die außerhalb von Industriestandorten tätig sind) noch für die breite Öffentlichkeit als Stoff in Erzeugnissen in einer Konzentration von 0,1 Gew.-% oder mehr in Verkehr gebracht oder verwendet werden.
- Das Verbot gilt nicht für 2,4-Dinitrotoluol in Erzeugnissen, die vor dem 11.05.2027 in Verkehr gebracht wurden.
- Es werden bestimmte Ausnahmen für bereits anderweitig regulierte Produktgruppen gewährt.
- Für bestimmte Anwendungen in Kraftfahrzeugen gelten Übergangsregelungen bis zum 10.05.2029.
Die Verordnung tritt am 11.05.2026 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).
Verordnung (EU) 2026/859 (Änderung Anhang XVII REACH)
21.04.2026