7. ATP zur CLP-Verordnung
Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2015/1221 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Im Anhang VI Teil 3 der CLP-Verordnung werden die Tabellen 3.1 (neues Recht) und 3.2 (altes Recht) geändert, um die Stofflisten der harmonisierten Einstufungen und Kennzeichnungen anzupassen.
- Die Änderungen gelten ab dem 01.01.2017. Sie können freiwillig bereits vor diesem Zeitpunkt angewendet werden.
Die Verordnung tritt am 14.08.2015 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).
Verordnung (EU) 2015/1221 (7. ATP zur CLP-Verordnung)
25.07.2015