zur Änderung der Anhänge VIII, IX und X der REACH-Verordnung hinsichtlich der erweiterten Eingenerationen-Prüfung auf Reproduktionstoxizität

Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2015/282 zur Änderung der Anhänge VIII, IX und X der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Als Standarddatenanforderung wird die Zweigenerationen-Prüfung auf Reproduktionstoxizität (EU-B.35, OECD TG 416) ersetzt durch die erweiterte Eingenerationen-Prüfung auf Reproduktionstoxizität (EOGRTS, EU-B.56, OECD TG 443). Anhänge VIII, IX und X der REACH-Verordnung werden entsprechend geändert.

 
Die Verordnung tritt am 13.03.2015 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).

Verordnung (EU) 2015/282 (Änderung der Anhänge VIII, IX und X REACH)


21.02.2015
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