Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Cholecalciferol in Biozidprodukten der Produktart 14

Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2024/733 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Cholecalciferol zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 14 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Der Wirkstoff Cholecalciferol wurde zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 14 gemäß Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung) genehmigt.
  • Die Genehmigung von Cholecalciferol zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 14 läuft am 30.06.2024 aus. Es wurde ein Antrag auf Verlängerung der Genehmigung gestellt. Es ist zu erwarten, dass die Genehmigung von Cholecalciferol zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 14 aus Gründen, die der Antragsteller nicht zu verantworten hat, ausläuft, bevor über die Verlängerung entschieden wird.
  • Das Ablaufdatum der Genehmigung wird auf den 31.12.2025 verschoben.
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Der Beschluss tritt am 21.03.2024 in Kraft.

Durchführungsbeschluss (EU) 2024/733


01.03.2024
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