Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung

Im BGBl. 2024 Teil I Nr. 43 wurde die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen und zur Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Hinsichtlich der Abgaberegelungen wird eine Ausnahme für die Abgabe von Kraftstoffen für den Luftverkehr an Betankungseinrichtungen aufgenommen.
  • In Anlage 1 (Inverkehrbringensverbote) werden folgende Einträge gestrichen
    • Eintrag 1 (Formaldehyd) zum 07.08.2026 und
    • Eintrag 3 (Pentachlorphenol),

    da sie wegen unmittelbar geltender EU-Regelungen nicht mehr anwendbar sind.

  •  

Vorbehaltlich der Streichung von Eintrag 1 in Anlage 1 treten die Änderungen am 16.02.2024 in Kraft.

Verordnungstext


15.02.2024
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