Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Cypermethrin in Biozidprodukten der Produktart 8

Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2025/362 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Cypermethrin zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 8 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Cypermethrin wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 945/2013 als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 8 genehmigt.
  • Die Genehmigung von Cypermethrin zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 8 läuft am 31.05.2025 aus. Es wurde ein Antrag auf Verlängerung der Genehmigung gestellt. Es ist zu erwarten, dass die Genehmigung von Cypermethrin zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 8 aus Gründen, die der Antragsteller nicht zu verantworten hat, ausläuft, bevor über die Verlängerung entschieden wurde.
  • Das Ablaufdatum der Genehmigung wird auf den 30.11.2027 verschoben.
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Der Beschluss tritt am 16.03.2025 in Kraft.

Durchführungsbeschluss (EU) 2025/362


24.02.2025
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