Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Etofenprox in Biozidprodukten der Produktart 18

Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2025/434 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Etofenprox zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Etofenprox wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1036/2013 als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 genehmigt.
  • Die Genehmigung von Etofenprox zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 läuft am 30.06.2025 aus. Es wurde ein Antrag auf Verlängerung der Genehmigung gestellt. Es ist zu erwarten, dass die Genehmigung von Etofenprox zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 aus Gründen, die der Antragsteller nicht zu verantworten hat, ausläuft, bevor über die Verlängerung entschieden wurde.
  • Das Ablaufdatum der Genehmigung wird auf den 31.12.2027 verschoben.
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Der Beschluss tritt am 26.03.2025 in Kraft.

Durchführungsbeschluss (EU) 2025/434


06.03.2025
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