Änderung von Anhang XVII REACH hinsichtlich polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK) in Wurfscheiben aus Ton
Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2025/660 zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 [REACH] hinsichtlich polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK) in Wurfscheiben aus Ton veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) dürfen ab dem 22.04.2026 in der Form von Stoffen als solchen oder als Bestandteil von anderen Stoffen in Wurfscheiben aus Ton für das Schießen nicht mehr in Verkehr gebracht oder verwendet werden, wenn sie mehr als 50 mg/kg (0,005 Gew.-% Trockenmasse der Wurfscheibe aus Ton) der Summe der aufgeführten Indikator-PAK enthalten.
Die Verordnung tritt am 22.04.2025 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).
Verordnung (EU) 2025/660 (Änderung Anhang XVII REACH)
02.04.2025