Genehmigung von 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on (BIT) als Wirkstoff in Biozidprodukten der Produktarten 6 und 13

Im Amtsblatt der EU wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2025/929 zur Genehmigung von 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on (BIT) als alten Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 6 und 13 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on (BIT) [CAS-Nr. 2634-33-5] wird als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 6 (Schutzmittel für Produkte während der Lagerung) und 13 (Schutzmittel für Bearbeitungs- und Schneideflüssigkeiten) genehmigt. Als Zeitpunkt der Genehmigung ist der 01.10.2026 festgelegt.
  • Zukünftig dürfen entsprechende Biozidprodukte nur noch vermarktet werden, wenn sie von einer zuständigen Behörde zugelassen sind. Die vollständigen Unterlagen für den Zulassungsantrag müssen spätestens zum Zeitpunkt der Genehmigung eingegangen sein.
  • Für die Prüfung der Zulassungsanträge wurden Sonderbestimmungen festgelegt.
  • Das Inverkehrbringen behandelter Waren wird an Bedingungen geknüpft.
  • Die Genehmigung ist auf 10 Jahre befristet.
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Die Verordnung tritt am 11.06.2025 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).

Durchführungsverordnung (EU) 2025/929


22.05.2025
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