Genehmigung von 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on (BIT) als Wirkstoff in Biozidprodukten der Produktarten 6 und 13
Im Amtsblatt der EU wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2025/929 zur Genehmigung von 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on (BIT) als alten Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 6 und 13 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on (BIT) [CAS-Nr. 2634-33-5] wird als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 6 (Schutzmittel für Produkte während der Lagerung) und 13 (Schutzmittel für Bearbeitungs- und Schneideflüssigkeiten) genehmigt. Als Zeitpunkt der Genehmigung ist der 01.10.2026 festgelegt.
- Zukünftig dürfen entsprechende Biozidprodukte nur noch vermarktet werden, wenn sie von einer zuständigen Behörde zugelassen sind. Die vollständigen Unterlagen für den Zulassungsantrag müssen spätestens zum Zeitpunkt der Genehmigung eingegangen sein.
- Für die Prüfung der Zulassungsanträge wurden Sonderbestimmungen festgelegt.
- Das Inverkehrbringen behandelter Waren wird an Bedingungen geknüpft.
- Die Genehmigung ist auf 10 Jahre befristet.
Die Verordnung tritt am 11.06.2025 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).
Durchführungsverordnung (EU) 2025/929
22.05.2025