Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Iod in Biozidprodukten der Produktart 3

Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2025/947 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Iod zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 3 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Iod wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 94/2014 als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 3 genehmigt.
  • Die Genehmigung von Iod zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 3 läuft am 31.08.2025 aus. Es wurde ein Antrag auf Verlängerung der Genehmigung gestellt. Es ist zu erwarten, dass die Genehmigung von Iod zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 3 aus Gründen, die der Antragsteller nicht zu verantworten hat, ausläuft, bevor über die Verlängerung entschieden wurde.
  • Das Ablaufdatum der Genehmigung wird auf den 29.02.2028 verschoben.
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Der Beschluss tritt am 12.06.2025 in Kraft.

Durchführungsbeschluss (EU) 2025/947


23.05.2025
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