Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von S-Methopren in Biozidprodukten der Produktart 18

Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2025/952 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von S-Methopren zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • S-Methopren wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 91/2014 als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 genehmigt.
  • Die Genehmigung von S-Methopren zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 läuft am 31.08.2025 aus. Es wurde ein Antrag auf Verlängerung der Genehmigung gestellt. Es ist zu erwarten, dass die Genehmigung von S-Methopren zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 aus Gründen, die der Antragsteller nicht zu verantworten hat, ausläuft, bevor über die Verlängerung entschieden wurde.
  • Das Ablaufdatum der Genehmigung wird auf den 29.02.2028 verschoben.
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Der Beschluss tritt am 12.06.2025 in Kraft.

Durchführungsbeschluss (EU) 2025/952


23.05.2025
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