Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Medetomidin in Biozidprodukten der Produktart 21

Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2025/953 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Medetomidin zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 21 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Medetomidin wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1731 als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 21 genehmigt.
  • Die Genehmigung von Medetomidin zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 21 läuft am 30.06.2025 aus. Es wurde ein Antrag auf Verlängerung der Genehmigung gestellt. Es ist zu erwarten, dass die Genehmigung von Medetomidin zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 21 aus Gründen, die der Antragsteller nicht zu verantworten hat, ausläuft, bevor über die Verlängerung entschieden wurde.
  • Das Ablaufdatum der Genehmigung wird auf den 30.06.2026 verschoben.
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Der Beschluss tritt am 12.06.2025 in Kraft.

Durchführungsbeschluss (EU) 2025/953


23.05.2025
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