Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Decansäure in Biozidprodukten der Produktart 4

Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2025/949 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Decansäure zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 4 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Decansäure wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 90/2014 als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 4 genehmigt.
  • Die Genehmigung von Decansäure zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 4 läuft am 31.08.2025 aus. Es wurde ein Antrag auf Verlängerung der Genehmigung gestellt. Es ist zu erwarten, dass die Genehmigung von Decansäure zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 4 aus Gründen, die der Antragsteller nicht zu verantworten hat, ausläuft, bevor über die Verlängerung entschieden wurde.
  • Das Ablaufdatum der Genehmigung wird auf den 29.02.2028 verschoben.
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Der Beschluss tritt am 15.06.2025 in Kraft.

Durchführungsbeschluss (EU) 2025/949


26.05.2025
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