Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Pythium oligandrum Stamm M1 in Biozidprodukten der Produktart 10

Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1808 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Pythium oligandrum Stamm M1 zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 10 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Pythium oligandrum Stamm M1 wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1610 als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 10 genehmigt.
  • Die Genehmigung von Pythium oligandrum Stamm M1 zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 10 läuft am 31.12.2025 aus. Es wurde ein Antrag auf Verlängerung der Genehmigung gestellt. Es ist zu erwarten, dass die Genehmigung von Pythium oligandrum Stamm M1 zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 10 aus Gründen, die der Antragsteller nicht zu verantworten hat, ausläuft, bevor über die Verlängerung entschieden wurde.
  • Das Ablaufdatum der Genehmigung wird auf den 30.06.2028 verschoben.
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Der Beschluss tritt am 01.10.2025 in Kraft.

Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1808


12.09.2025
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