Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Laurinsäure in Biozidprodukten der Produktart 19
Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1814 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Laurinsäure zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 19 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Laurinsäure wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 405/2014 als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 19 genehmigt.
- Die Genehmigung von Laurinsäure zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 19 läuft am 31.10.2025 aus. Es wurde ein Antrag auf Verlängerung der Genehmigung gestellt. Es ist zu erwarten, dass die Genehmigung von Laurinsäure zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 19 aus Gründen, die der Antragsteller nicht zu verantworten hat, ausläuft, bevor über die Verlängerung entschieden wurde.
- Das Ablaufdatum der Genehmigung wird auf den 30.04.2028 verschoben.
Der Beschluss tritt am 02.10.2025 in Kraft.
Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1814
12.09.2025