Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Kupferthiocyanat in Biozidprodukten der Produktart 21

Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1807 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Kupferthiocyanat zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 21 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Kupferthiocyanat wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1090 als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 21 genehmigt.
  • Die Genehmigung von Kupferthiocyanat zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 21 läuft am 31.12.2025 aus. Es wurde ein Antrag auf Verlängerung der Genehmigung gestellt. Es ist zu erwarten, dass die Genehmigung von Kupferthiocyanat zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 21 aus Gründen, die der Antragsteller nicht zu verantworten hat, ausläuft, bevor über die Verlängerung entschieden wurde.
  • Das Ablaufdatum der Genehmigung wird auf den 30.06.2028 verschoben.
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Der Beschluss tritt am 05.10.2025 in Kraft.

Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1807


15.09.2025
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