Änderung der CLP-Revision
Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2025/2439 zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/2865 [CLP-Revision] im Hinblick auf Geltungsbeginn und Übergangsbestimmungen veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Für folgende Bestimmungen der CLP-Revision wird das Datum des Geltungsbeginns auf den 01.01.2028 verschoben:
- verbindliche Formatierungsanforderungen an Kennzeichnungsetiketten (Mindestschriftgröße, Schrift- und Hintergrundfarbe sowie Zeilen- und Buchstabenabstand),
- Aktualisierung des Kennzeichnungsetiketts nach einer Änderung der Einstufung oder Kennzeichnung,
- Informationsanforderungen für Werbung und Fernabsatzangebote sowie
- Kennzeichnungsvorschriften für Tankstellen.
- Die Übergangsbestimmungen zur freiwilligen Anwendung der Vorschriften der CLP-Revision werden entsprechend angepasst.
- Hintergrund ist, dass für die o. g. Bestimmungen der CLP-Revision Vereinfachungen geplant sind (Omnibus VI). Der zusätzliche zeitliche Aufschub ermöglicht es, die geplanten Vereinfachungen zu beschließen.
Die Verordnung tritt am 23.12.2025 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).
Verordnung (EU) 2025/2439 (Änderung der CLP-Revision)
03.12.2025