Bekanntmachung über die harmonisierte Einstufung von Titandioxid
Im Amtsblatt der EU wurde die Bekanntmachung C/2025/6670 über die harmonisierte Einstufung von Titandioxid als karzinogener Stoff der Kategorie 2 durch Inhalation gemäß der CLP-Verordnung veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Im Anschluss an mehrere Klagen wird klargestellt, dass Titandioxid in Pulverform mit mindestens 1 % Partikel mit aerodynamischem Durchmesser ≤ 10 µm nicht der harmonisierten Einstufung als karzinogener Stoff der Kategorie 2 durch Inhalation unterliegt.
- In Anhang VI Teil 1 der CLP-Verordnung werden Anmerkung W und Anmerkung 10 für nichtig erklärt.
- Anhang II Teil 2 Nr. 2.12 (“Gemische, die Titandioxid enthalten”), einschließlich der ergänzenden Kennzeichnungselemente EUH211 und EUH212, werden für nichtig erklärt.
10.12.2025