Änderung der Verordnung zur Festlegung von Prüfmethoden

Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2025/2573 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 440/2008 zur Anpassung der Prüfmethoden an den technischen Fortschritt veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Um die Verordnung (EG) Nr. 440/2008 zu aktualisieren werden im Anhang folgende Änderungen vorgenommen:
    • Aufnahme einer neuen Prüfmethode zum Staubungsverhalten (für Nanoformen eines Stoffes).
    • Drei Prüfmethoden zur Bestimmung der Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit in Bezug auf In-vitro-Prüfungen auf schwere Augenschädigung/Augenreizung und Sensibilisierung durch Hautkontakt werden aktualisiert.
    • Drei neue Prüfmethoden zur Bewertung der Ökotoxizität werden hinzugefügt.
    • Sieben von der OECD berichtigte Prüfverordnungen werden aktualisiert.
    • Die ensprechenden vollständigen Beschreibungen der überholten Fassungen der Prüfmethoden aus den Teilen A und B des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 440/2008 werden gestrichen.
    •  

    Die Verordnung tritt am 08.01.2026 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).

    Verordnung (EU) 2025/2573


    19.12.2025
Your browser is out-of-date!

Update your browser to view this website correctly. Update my browser now

×