Änderung der Verordnung zur Festlegung von Prüfmethoden
Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2025/2573 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 440/2008 zur Anpassung der Prüfmethoden an den technischen Fortschritt veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Um die Verordnung (EG) Nr. 440/2008 zu aktualisieren werden im Anhang folgende Änderungen vorgenommen:
- Aufnahme einer neuen Prüfmethode zum Staubungsverhalten (für Nanoformen eines Stoffes).
- Drei Prüfmethoden zur Bestimmung der Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit in Bezug auf In-vitro-Prüfungen auf schwere Augenschädigung/Augenreizung und Sensibilisierung durch Hautkontakt werden aktualisiert.
- Drei neue Prüfmethoden zur Bewertung der Ökotoxizität werden hinzugefügt.
- Sieben von der OECD berichtigte Prüfverordnungen werden aktualisiert.
- Die ensprechenden vollständigen Beschreibungen der überholten Fassungen der Prüfmethoden aus den Teilen A und B des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 440/2008 werden gestrichen.
Die Verordnung tritt am 08.01.2026 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).
19.12.2025