Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Permethrin in Biozidprodukten der Produktarten 8 und 18
Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/336 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Permethrin zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 8 und 18 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Permethrin wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 1090/2014 als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 8 und 18 genehmigt.
- Die Genehmigung von Permethrin zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 8 und 18 läuft am 30.04.2026 aus. Es wurden Anträge auf Verlängerung der Genehmigung gestellt. Es ist zu erwarten, dass die Genehmigung von Permethrin zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 8 und 18 aus Gründen, die der Antragsteller nicht zu verantworten hat, ausläuft, bevor über die Verlängerung entschieden wurde.
- Das Ablaufdatum der Genehmigung wird auf den 31.10.2028 verschoben.
Der Beschluss tritt am 09.03.2026 in Kraft.
Durchführungsbeschluss (EU) 2026/336
17.02.2026