Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung für 2-Propanol in Biozidprodukten der Produktarten 1, 2 und 4

Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/380 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung für 2-Propanol zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 1, 2 und 4 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • 2-Propanol wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2015/407 als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 1, 2 und 4 genehmigt.
  • Die Genehmigung von 2-Propanol zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 1, 2 und 4 läuft am 30.06.2026 aus. Es wurden Anträge auf Verlängerung der Genehmigung gestellt. Es ist zu erwarten, dass die Genehmigung von 2-Propanol zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 1, 2 und 4 aus Gründen, die der Antragsteller nicht zu verantworten hat, ausläuft, bevor über die Verlängerung entschieden wurde.
  • Das Ablaufdatum der Genehmigung wird auf den 31.12.2028 verschoben.
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Der Beschluss tritt am 09.03.2026 in Kraft.

Durchführungsbeschluss (EU) 2026/380


23.02.2026
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