Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Kupfer(II)-oxid in Biozidprodukten der Produktart 8
Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/619 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Kupfer(II)-oxid zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 8 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Kupfer(II)-oxid wurde in Anhang I der Richtlinie 98/8/EG zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 8 aufgenommen und gilt als gemäß Verordnung (EU) Nr. 528/2012 [Biozid-Verordnung] genehmigt.
- Die Genehmigung von Kupfer(II)-oxid zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 8 läuft am 31.07.2026 aus. Es wurde ein Antrag auf Verlängerung der Genehmigung gestellt. Es ist zu erwarten, dass die Genehmigung von Kupfer(II)-oxid zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 8 aus Gründen, die der Antragsteller nicht zu verantworten hat, ausläuft, bevor über die Verlängerung entschieden wurde.
- Das Ablaufdatum der Genehmigung wird auf den 31.07.2029 verschoben.
Der Beschluss tritt am 09.04.2026 in Kraft.
Durchführungsbeschluss (EU) 2026/619
20.03.2026