Neue Biozid-Review-Verordnung

Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) Nr. 1062/2014 über das Arbeitsprogramm zur systematischen Prüfung aller in Biozidprodukten enthaltenen alten Wirkstoffe veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Neuregelung des Arbeitsprogramms zur Bewertung der Altwirkstoffe (Prüfprogramm)
  • Auflistung der Wirkstoff-Produktart-Kombinationen, die sich im Prüfprogramm befinden (Anhang II Teil 1); für entsprechende Biozidprodukte gelten Übergangsregelungen hinsichtlich der Zulassung
  • Auflistung der Wirkstoff-Produktart-Kombinationen einschließlich bestimmter Nanomaterialien, deren Genehmigung bzw. Aufnahme derzeit von keinem Teilnehmer betrieben wird (Anhang II Teil 2); diese Stoffe und Nanomaterialien werden aus dem Prüfprogramm ausgeschlossen, falls bis zum 30.10.2015 keine Person die Teilnahme für diese Stoffe und Nanomaterialien übernimmt
  • Regelung von Spezialfällen, in denen Wirkstoff-Produktart-Kombinationen in das Prüfprogramm aufgenommen werden können
  • Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1451/2007 (Fünfte Biozid-Review-Verordnung)

 
Die Verordnung tritt am 30.10.2014 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).

Verordnung (EU) Nr. 1062/2014


10.10.2014
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