Berichtigung der Biozid-Review-Verordnung
Im Amtsblatt der EU wurde eine Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 1062/2014 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Berichtigung der Wirkstoff-Produktart-Kombinationen, die sich im Prüfprogramm befinden (Anhang II Teil 1)
- Berichtigung der Wirkstoff-Produktart-Kombinationen einschließlich bestimmter Nanomaterialien, deren Genehmigung bzw. Aufnahme derzeit von keinem Teilnehmer betrieben wird (Anhang II Teil 2)
- Berichtigung einer Frist in Anhang III
Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 1062/2014
28.07.2015