Vierte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung

Im BGBl. 2016 Teil I Nr. 33 wurde die Vierte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Umsetzung der Richtlinie 2015/863/EU zur Änderung des Anhangs II der Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie)
  • Erweiterung des Katalogs der bestehenden Beschränkungen um vier weitere Stoffe (DEHP, BBP, DBP und DIBP)
  • Festlegung von gerätekategoriespezifischen Übergangszeiträumen zur Umsetzung der Beschränkungen

 
Die Verordnung tritt am 12.07.2016 in Kraft.

Verordnungstext


11.07.2016
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