Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung
Im BGBl. 2017 Teil I Nr. 6 wurde die Verordnung zur Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Aufgrund der Neufassung der europäischen Vorschriften über fluorierte Treibhausgase durch die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 sowie der Novellierung unionsrechtlicher Durchführungsregelungen durch Verordnung (EU) Nr. 1191/2014 und Verordnung (EU) Nr. 2015/2068 sind umfangreiche Anpassungen der nationalen Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) erforderlich.
- Die Regelungen zur Sachkunde und Zertifizierung für Personen und Unternehmen werden hinsichtlich der Tätigkeiten, die neu in das EU-Recht einbezogen wurden, angepasst.
- Vorschriften der ChemKlimaschutzV, die mittlerweile EU-rechtlich geregelt sind, werden gestrichen.
- Ergänzende Festlegungen zu den Sanktionsnormen (Straf- und Bußgeldbewehrung).
Die Verordnung tritt am 18.02.2017 in Kraft.
17.02.2017