Verordnung zur Änderung des Anhang VII der REACH-Verordnung

Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2017/706 zur Änderung von Anhang VII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) hinsichtlich der Sensibilisierung durch Hautkontakt und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2016/1688 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Nach der REACH-Verordnung sind zur Gewinnung von Informationen über die Sensibilisierung durch Hautkontakt gemäß Anhang VII Nummer 8.3 In-vivo-Prüfungen erforderlich.
  • Anhang VII Nummer 8.3 der REACH-Verordnung wird dahingehend geändert, dass die Anwendung alternativer Methoden gestattet wird, wenn geeignete Informationen auch durch dieses Vorgehen gewonnen werden können und die verfügbaren Testmethoden für den zu prüfenden Stoff anwendbar sind.
  • Die Verordnung (EU) 2016/1688 wurde erlassen, ohne dass der Entwurf dem Europäischen Rat zur Prüfung vorgelegt wurde. Um dieses Versäumnis zu korrigieren, wird die Verordnung (EU) 2016/1688 aufgehoben und durch die Verordnung (EU) 2017/706 ersetzt, deren Entwurf dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung vorgelegt wurde.

 
Die Verordnung tritt am 10.05.2017 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich) ab dem 11.10.2016.

Verordnung (EU) 2017/706 (Änderung Anhang VII REACH)


20.04.2017
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