Änderung der Verordnung über persistente organische Schadstoffe

Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2020/1204 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung) hinsichtlich der Aufnahme von Dicofol veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Mit den Änderungen werden internationale Verpflichtungen aus dem Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe umgesetzt.
  • Der Stoff Dicofol wird in Anhang I Teil A der POP-Verordnung aufgenommen.
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Die Verordnung tritt am 07.09.2020 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).

Verordnung (EU) 2020/1204 (Änderung der POP-Verordnung)


18.08.2020
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