Änderung der Verordnung über persistente organische Schadstoffe
Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2020/784 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung) veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Mit den Änderungen werden internationale Verpflichtungen aus dem Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe umgesetzt.
- Perfluoroctansäure (PFOA), ihre Salze und PFOA-verwandte Verbindungen werden in Anhang I der POP-Verordnung aufgenommen.
- Es werden bestimmte Ausnahmen gewährt.
Die Verordnung tritt am 05.07.2020 in Kraft und gilt ab dem 04.07.2020 unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).
Verordnung (EU) 2020/784 (Änderung der POP-Verordnung)
15.06.2020