Änderung der Verordnung über persistente organische Schadstoffe

Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2021/277 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung) in Bezug auf Pentachlorphenol sowie seine Salze und Ester veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Für unbeabsichtigte Spurenverunreinigungen mit Pentachlorphenol, seinen Salzen und Estern wird ein Grenzwert von 5 mg/kg (0,0005 Gew.-%) festgelegt.
  •  

Die Verordnung tritt am 15.03.2021 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).

Verordnung (EU) 2021/277 (Änderung der POP-Verordnung)


23.02.2021
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