Änderung der Durchführungsverordnung zur Verordnung über fluorierte Treibhausgase

Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2021/980 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 1999/661 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Die Informationsanforderungen für die Aufnahme in das elektronische Register für Quoten für das Inverkehrbringen von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen werden hinsichtlich der EORI-Kennnummer geändert.
  •  

Die Verordnung tritt am 08.07.2021 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).

Verordnung (EU) 2021/980


18.06.2021
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