Änderung der Verordnung über persistente organische Schadstoffe
Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2023/1608 zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung) hinsichtlich hinsichtlich der Aufnahme von Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS), ihrer Salze und von PFHxS-verwandten Verbindungen veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Mit den Änderungen werden internationale Verpflichtungen aus dem Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe umgesetzt.
- Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS), ihre Salze und PFHxS-verwandte Verbindungen werden in Anhang I der POP-Verordnung aufgenommen.
- Es wird eine befristete Ausnahme für konzentrierte Feuerlöscherschaumgemische gewährt.
Die Verordnung tritt am 28.08.2023 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).
Verordnung (EU) 2023/1608 (Änderung der POP-Verordnung)
08.08.2023