Änderung von Anhang XVII der REACH-Verordnung hinsichtlich CMR-Stoffe
Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2023/1132 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 [REACH] in Bezug auf krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe, die Beschränkungen unterliegen, veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Die mit der 18. ATP zur CLP-Verordnung in den Anhang VI CLP aufgenommenen CMR-Stoffe der Kategorie 1A und 1B werden in die Anlagen 1 bis 6 des Anhang XVII REACH aufgenommen.
- Bei einer Reihe von Gruppeneinträgen wird klargestellt, dass sich der Vermerk auf den Anhang VI der CLP-Verordnung bezieht.
Die Verordnung tritt am 29.06.2023 in Kraft und gilt für die aufgenommenen CMR-Stoffe der 18. ATP zur CLP-Verordnung ab dem 01.12.2023 (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).
Verordnung (EU) 2023/1132 (Änderung Anhang XVII REACH)
09.06.2023