Änderung von Anhang XVII der REACH-Verordnung hinsichtlich CMR-Stoffe

Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2023/1132 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 [REACH] in Bezug auf krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe, die Beschränkungen unterliegen, veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Die mit der 18. ATP zur CLP-Verordnung in den Anhang VI CLP aufgenommenen CMR-Stoffe der Kategorie 1A und 1B werden in die Anlagen 1 bis 6 des Anhang XVII REACH aufgenommen.
  • Bei einer Reihe von Gruppeneinträgen wird klargestellt, dass sich der Vermerk auf den Anhang VI der CLP-Verordnung bezieht.
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Die Verordnung tritt am 29.06.2023 in Kraft und gilt für die aufgenommenen CMR-Stoffe der 18. ATP zur CLP-Verordnung ab dem 01.12.2023 (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).

Verordnung (EU) 2023/1132 (Änderung Anhang XVII REACH)


09.06.2023
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