Durchführungsverordnung zur Verordnung über fluorierte Treibhausgase
Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2024/2473 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2024/573 [F-Gas-Verordnung] hinsichtlich der Registrierung im F-Gas-Portal und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/661 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Hinsichtlich des elektronischen Systems für die Verwaltung des Quotensystems, die Lizenzvergabeanforderungen für Ein- und Ausfuhren und die Berichterstattungspflichten in Bezug auf fluorierte Treibhausgase (F-Gas-Portal) werden die Anforderungen an Unternehmen für die Registrierung festgelegt.
- Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/661, die bisher die Anforderungen für die Unternehmen geregelt hat, wird aufgehoben. Verweise auf die Durchführungsverordnung (EU) 2019/661 gelten als Verweise auf die Verordnung (EU) 2024/2473 nach Maßgabe der Entsprechungstabelle im Anhang.
Die Verordnung tritt am 10.10.2024 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).
20.09.2024