Änderung der Verordnung über persistente organische Schadstoffe in Bezug auf Methoxychlor

Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2024/2570 zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung) in Bezug auf Methoxychlor veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Mit den Änderungen werden internationale Verpflichtungen aus dem Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe umgesetzt.
  • Der Stoff Methoxychlor wird in Anhang I Teil A der POP-Verordnung aufgenommen.
  • Für unbeabsichtigte Spurenverunreinigungen mit Methoxychlor wird ein Grenzwert von 0,01 mg/kg (0,000001 Gew.-%) festgelegt.
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Die Verordnung tritt am 17.10.2024 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).

Verordnung (EU) 2024/2570 (Änderung der POP-Verordnung)


27.09.2024
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