Änderung der Verordnung über persistente organische Schadstoffe in Bezug auf Methoxychlor
Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2024/2570 zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung) in Bezug auf Methoxychlor veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Mit den Änderungen werden internationale Verpflichtungen aus dem Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe umgesetzt.
- Der Stoff Methoxychlor wird in Anhang I Teil A der POP-Verordnung aufgenommen.
- Für unbeabsichtigte Spurenverunreinigungen mit Methoxychlor wird ein Grenzwert von 0,01 mg/kg (0,000001 Gew.-%) festgelegt.
Die Verordnung tritt am 17.10.2024 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).
Verordnung (EU) 2024/2570 (Änderung der POP-Verordnung)
27.09.2024