Änderung der Verordnung über persistente organische Schadstoffe hinsichtlich Perfluoroctansäure (PFOA), ihrer Salze und PFOA-verwandter Verbindungen
Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2025/1399 zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe [POP-Verordnung] hinsichtlich Perfluoroctansäure (PFOA), ihrer Salze und PFOA-verwandter Verbindungen veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Um eine vollständige Angleichung zwischen den Einträgen zu PFOA und PFOS in Anhang I der POP-Verordnung zu erreichen, wird im PFOA-Eintrag der Wortlaut „Perfluoroctansulfonsäure und ihre Derivate (PFOS)“ durch „Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), ihre Salze und PFOS-verwandte Verbindungen“ ersetzt.
- Die spezifische Ausnahmeregelung für die Verwendung von PFOA, ihrer Salze und von PFOA-verwandten Verbindungen in Feuerlöschschaum wird verlängert.
- Es werden spezifische Grenzwerte für PFOA, ihre Salze und PFOA-verwandte Verbindungen in bestimmten Löschschäumen und Löschschaumkonzentraten festgelegt.
- Um Klarheit über die in Anhang I aufgeführten Löschschäume, Löschschaumkonzentrate oder Schaumlöschmittel zu schaffen, wird eine Begriffsbestimmung für „Feuerlöschschaum“ hinzugefügt.
Die Verordnung tritt am 03.08.2025 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).
Verordnung (EU) 2025/1399 (Änderung der POP-Verordnung)
14.07.2025