Änderung der Verordnung über persistente organische Schadstoffe in Bezug auf polybromierte Diphenylether

Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2025/1482 zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe [POP-Verordnung] in Bezug auf die persistenten organischen Schadstoffe Tetrabromdiphenylether, Pentabromdiphenylether, Hexabromdiphenylether, Heptabromdiphenylether und Decabromdiphenylether veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • In Anhang I Teil A der POP-Verordnung werden die spezifischen Grenzwerte für unbeabsichtigte Spurenverunreinigungen für die Summe der Konzentrationen der fünf Stoffe, wenn sie in Gemischen oder Erzeugnissen vorhanden sind, neu festgelegt.
  • Für Gemische und Erzeugnisse, die aus zurückgewonnenen polybromierten Diphenylether enthaltenden Materialien hergestellt wurden oder solche enthalten, werden verschiedene Grenzwerte festgelegt.
  • Lebensmittelkontaktmaterialien sind von den Bestimmungen ausgenommen, da die aufgeführten polybromierten Diphenylether grundsätzlich nicht in Lebensmittelkontaktmaterialien enthalten sein sollen.
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Die Verordnung tritt am 17.11.2025 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).

Verordnung (EU) 2025/1482 (Änderung der POP-Verordnung)


28.10.2025
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