Änderung von Anhang XVII der REACH-Verordnung hinsichtlich CMR-Stoffe
Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2025/1731 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 [REACH] in Bezug auf krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe, die Beschränkungen unterliegen, veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Die mit der 21. ATP zur CLP-Verordnung in den Anhang VI CLP aufgenommenen CMR-Stoffe der Kategorie 1A und 1B werden in die Anlagen 1 bis 6 des Anhang XVII REACH aufgenommen.
- Cumol [CAS-Nr. 98-82-8] in Flugkraftstoffen wird von der Beschränkung für die Einträge 28, 29 und 30 in Anhang XVII der REACH-Verordnung ausgenommen.
Die Verordnung tritt am 31.08.2025 in Kraft und gilt für die aufgenommenen CMR-Stoffe der 21. ATP zur CLP-Verordnung ab dem 01.09.2025 (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).
Verordnung (EU) 2025/1731 (Änderung Anhang XVII REACH)
11.08.2025