Änderung der Verordnung über persistente organische Schadstoffe in Bezug auf Dechloran Plus
Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2025/1930 zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe [POP-Verordnung] in Bezug auf Dechloran Plus veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Dechloran Plus, einschließlich syn-Isomer und anti-Isomer, wird in Anhang I Teil A der POP-Verordnungaufgenommen.
- Für unbeabsichtigte Spurenverunreinigungen werden zeitlich gestaffelte spezifische Grenzwerte festgelegt.
- Es werden bestimmte Ausnahmen gewährt.
Die Verordnung tritt am 15.10.2025 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).
Verordnung (EU) 2025/1930 (Änderung der POP-Verordnung)
25.09.2025