Änderung der Verordnung über persistente organische Schadstoffe in Bezug auf Dechloran Plus

Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2025/1930 zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe [POP-Verordnung] in Bezug auf Dechloran Plus veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Dechloran Plus, einschließlich syn-Isomer und anti-Isomer, wird in Anhang I Teil A der POP-Verordnungaufgenommen.
  • Für unbeabsichtigte Spurenverunreinigungen werden zeitlich gestaffelte spezifische Grenzwerte festgelegt.
  • Es werden bestimmte Ausnahmen gewährt.
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Die Verordnung tritt am 15.10.2025 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).

Verordnung (EU) 2025/1930 (Änderung der POP-Verordnung)


25.09.2025
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